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Gaspistolen und Schreckschusswaffen von pluemacher.de

freie Waffen von pluemacher.de

Sie dürfen an Silvester wieder Schiessen

Das Abschiessen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechtes ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort erlaubnisfrei, also ohne Kleine Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird. Diese erfreuliche Mitteilung haben wir nach regem Schriftwechsel und Gesprächen vom Bundesministerium des Innern erhalten. Wir freuen uns, dass wir diese Regelung erreichen konnten. Damit ist sicher gestellt, dass ab Silvester 2004 das Abschiessen von pyrotechnischer Munition aus Gas- und Schreckschusswaffen unter den oben genannten Voraussetzungen wieder erlaubt ist. Diese Regelung wird auch in die Waffenverwaltungsvorschrift so aufgenommen.


Quelle: Verband deutscher Büchsenmacher