Schreckschusswaffen Infos – aktuelle Informationen zum Erwerb, Besitz und zum Führen von Schreckschusspistolen und Revolvern. Hier behandeln wir Themen wie den „kleinen Waffenschein“ oder Hinweise über den richtigen Umgang mit Schreckschusswaffen.
Die Schreckschusspistolen finden Sie auch in unserem Schreckschusswaffen-Online-Shop
Der kleine Waffenschein – diese Erlaubnis berechtigt Sie zum Führen von Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Diese Waffen müssen das Prüfzeichen der PTB tragen. Allgemein werden diese Waffen auch als Schreckschusspistolen, Schreckschusswaffen oder Gaspistolen genannt. Erwerb und Besitz sind frei ab 18 Jahren. Nur wer diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen will, braucht den „kleinen Waffenschein“. Für den Kauf einer solchen Waffe oder deren Besitz ist der Waffenschein also nicht erforderlich.
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