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Kleiner Waffenschein für Schreckschusswaffen, Schreckschusspistolen und Gaspistolen

Informationen über den kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen?

Der kleine Waffenschein - Der kleine Waffenschein ist ein Waffenschein, der in Deutschland zum Führen einer Schreckschusswaffe , Schreckschusspistolen bzw. Gaspistolen mit dem Prüfzeichen der Physikalisch -Technischen Bundesanstalt (PTB) berechtigt. Er ist ausschließlich für diesen Zweck bestimmt. Sie brauchen den kleinen Waffenschein weder für den Kauf noch für den Besitz einer Schreckschusswaffe. Er gilt auch nicht für Luftgewehre, Luftpistolen, Softairs oder andere frei verkäufliche Waffen. Lediglich derjenige, der seine Gaspistole bzw. Schreckschusswaffe außerhalb der eignen vier Wände bei sich tragen möchte, benötigt den kleinen Waffenschein. Der Ladezustand der Waffe ist dabei zunächst einmal nicht von Beudeutung.


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Kleiner Waffenschein

Der kleine Waffenschein – diese Erlaubnis berechtigt Sie zum Führen von Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit- Gaspistole

Der kleine Waffenschein

Der kleine Waffenschein – diese Erlaubnis berechtigt Sie zum Führen von Schreckschuss- Reizstoff- und Signalwaffen in der Öffentlichkeit. Diese Waffen müssen das Prüfzeichen der PTB tragen. Allgemein werden diese Waffen auch als Schreckschusspistolen, Schreckschusswaffen oder Gaspistolen genannt. Erwerb und Besitz sind frei ab 18 Jahren. Nur wer diese Waffen in der Öffentlichkeit bei sich tragen will, braucht den „kleinen Waffenschein“. Für den Kauf einer solchen Waffe oder deren Besitz ist der Waffenschein also nicht erforderlich.


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